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Ingenieurbüro Emberger GmbH

Dipl. Ing. (FH)
Michael Emberger
Kirchboden 120 A
5602-Wagrain
ÖSTERREICH

Information laut ECG:
Behörde: Wirtschaftskammer Salzburg
Sparte/n: Ingenieurbüros

Bank: Salzburger Sparkasse

Anreise zum Ausdrucken Copyright & Haftungsausschluss

Datenschutzinformationen DSGVO Cookie-Einstellungen

Firmenbuchnummer: FN 518074 z |Gerichtstand: Bezirksgericht St.Johann im Pongau |UID-Nummer: ATU74767629
Salzburger Sparkasse | Kto.: 42393785 | Blz.: 20404 | IBAN: AT93 2040 4000 4239 3785 | BIC: SBGSAT2SXXX

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Ingenieurbüro Emberger GmbH - Dipl. Ing. (FH) Michael Emberger

Kirchboden 120 A | 5602-Wagrain | +43 664 9436695 | projekt@ibem.at

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

A: Geltung „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ingenieurbüro Emberger GmbH“ / Abweichungen

Die Ingenieurbüro Emberger GmbH (FN 518074 z) – schließt Verträge mit Auftraggebern (AG) nur in Anwendung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) ab. Die einmal vereinbarten Geschäftsbedingungen gelten – bis auf Widerruf durch die Ingenieurbüro Emberger GmbH auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse als vereinbart. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Ingenieurbüro Emberger GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses
Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

B: Angebote, Nebenabreden

Angebote der Ingenieurbüro Emberger GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
Enthält eine Auftragsbestätigung von der Ingenieurbüro Emberger GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

C: Auftragserteilung

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag bzw. den erteilten Vollmachten und deren zugrunde gelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Ingenieurbüro Emberger GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Bei der Erteilung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegt. Falls sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens ergeben sollten, ist die Ingenieurbüro Emberger GmbH berechtigt, diese aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern
das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um 15% überschritten wird. Überschreitet die Modifikation 15%, dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leistung schriftlich zu vereinbaren.
Erhöht sich durch diese Modifikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 50 %, so ist der AG berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Vertrag zurück zu treten. Der AG hat aber für den bereits erbrachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür vereinbarten Höhe zu entrichten.
Der AG hat der Ingenieurbüro Emberger GmbH bereits bei Auftragserteilung sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzulegen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Tätigkeiten die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen sowie insbesondere die Zugänglichkeit zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der AG diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die Ingenieurbüro Emberger GmbH nicht nach, so ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. Die Ingenieurbüro Emberger GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
Die Ingenieurbüro Emberger GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass sie von der Richtigkeit solcher Angaben ausgehen darf.
Die Beistellung (Anschluss und Lieferung) von Wasser, Strom, Beleuchtung im erforderlichen Ausmaß und Arbeitsgerüsten bzw. Steiger etc., die für die Ausführung der Tätigkeiten erforderlich sind, gehen zu Lasten des AG, der auch für ihre Bereitstellung zeitgerecht zu sorgen hat. Die Kosten für Hilfsmittel, die nicht zur Standardausrüstung der Ingenieurbüro Emberger GmbH gehören, gehen zu Lasten des AG‘s.
Der Ingenieurbüro Emberger GmbH steht es frei die Leistungserbringung je nach Bedarf und Auslastung der Mitarbeiter an geeignetes und befugtes Fremdpersonal auszulagern.
Die Ingenieurbüro Emberger GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

 

D: Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von der Ingenieurbüro Emberger GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

 

E: Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Bei Verzug mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Ingenieurbüro Emberger GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Ingenieurbüro Emberger GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Ist die Ingenieurbüro Emberger GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet
§1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von der Ingenieurbüro Emberger GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

F: Honorar, Leistungsumfang

Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt und in den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, welche gemäß Rechnungslegung zusätzlich vom Auftraggeber zu entrichten ist. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

 

G: Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des jeweiligen Unternehmens. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in St.Johann im Pongau vereinbart, wobei die Ingenieurbüro Emberger GmbH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

 

H: Geheimhaltung / Vertraulichkeit / Datenschutz

Die Ingenieurbüro Emberger GmbH verpflichtet sich grundsätzlich zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen sofern diese für den AG nach Einschätzung von der Ingenieurbüro Emberger GmbH als schützenswert eingestuft werden bzw. als solches vom AG deklariert worden sind.
Nach Durchführung des Auftrages ist die Ingenieurbüro Emberger GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, so ferne vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Die Ingenieurbüro Emberger GmbH verarbeitet im Sinne des Datenschutzes im Zuge der Auftragsverarbeitung relevante Daten mit EDV – Unterstützung, wobei wir diese Daten nur für die Zeitdauer des jeweiligen Geschäftszweckes archivieren. Über die Inhalte der gespeicherten Daten kann jeder – nach vorangegangener Legimitation – Einsicht erhalten und deren Löschung verlangen.
Der AG gestattet der Ingenieurbüro Emberger GmbH, dass sie von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw. die der Ingenieurbüro Emberger GmbH zur Einsicht überlassen werden und die für die Auftragserfüllung notwendig sind, Kopien für die Akten der Ingenieurbüro Emberger GmbH zu erstellen sowie deren Speicherung und elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzregelungen.

 

I: Urheberrechte

Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen, Vortragsfolien und dgl. von der Ingenieurbüro Emberger GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von der Ingenieurbüro Emberger GmbH zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst. Die Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ingenieurbüro Emberger GmbH. Bei Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung ist der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er hat die Ingenieurbüro Emberger GmbH insoweit von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
Die Ingenieurbüro Emberger GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des verantwortlichen der Ingenieurbüro Emberger GmbH Unternehmen anzugeben.
Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen.
Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von der Ingenieurbüro Emberger GmbH anerkannt.

 

J: Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien kommen im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Vereinbarung überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S. d. KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes, entgegenstehen.

 

K: Rechtswahl

Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Ingenieurbüro Emberger GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen

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